Vor dem Hintergrund einer Überalterung der deutschen Gesellschaft und sinkender gesetzlicher Altersrenten kommt der betrieblichen Altersversorgung eine zunehmend verantwortungsvolle Rolle bei der Sicherung der Altersversorgung der Arbeitnehmer zu. Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine betriebliche Altersversorgung, die damit verbundene Verpflichtung des Arbeitgebers, den Versorgungswunsch des Mitarbeiters umzusetzen, und die Haftung des Arbeitgebers für die Erfüllung der zugesagten Versorgungsleistungen unterstreichen die Notwendigkeit einer unabhängigen und kompetenten Beratung.
Aufgrund der vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten betrieblicher Versorgungszusagen kann die betriebliche Altersversorgung nicht nur zum Aufbau einer flankierenden Altersversorgung für Arbeitnehmer, sondern bei der Wahl und Ausgestaltung des geeigneten Durchführungsweges z.B. auch als Finanzinstrument für eine Verbesserung der Liquidität des Unternehmens eingesetzt werden.
Consilium übernimmt die unternehmens- und zielorientierte Beratung bei der Einrichtung, Neuordnung und Sanierung betrieblicher Versorgungswerke und -zusagen. In Zusammenarbeit mit qualifizierten Kooperationspartnen können nicht nur arbeitsrechtliche Zusagen erstellt, überarbeitet und ergänzt, sondern auch die steuerrechtlichen und bilanziellen Auswirkungen bilanzberührender Versorgungszusagen geprüft und in der Zukunftsbetrachtung simuliert werden.
Als zugelassener Versicherungsberater (nach § 34d Abs. 2 GewO) unterstützen wir Sie auch mit einer neutralen und unabhängigen Beratung zu Personenversicherungsfragen.